Vom Papyrus zum Icon – Akten im rechtsgeschichtlichen Kontext

KLASSIKER DER GESCHICHTSWISSENSCHAFT

CORNELIA VISMANN ZEIGT IN IHRER IM JAHR 2000 ERSCHIENENEN MONOGRAPHIE AKTEN. MEDIENTECHNIK UND RECHT DIE ENTWICKLUNG DER AKTENFÜHRUNG INNERHALB DER INSTITUTION DES RECHTS AUF. DABEI ILLUSTRIERT SIE EINDRÜCKLICH DIE WECHSELWIRKUNG ZWISCHEN RECHTSSYSTEM UND AKTEN. IHRE UNTERSUCHUNG REICHT VON DER AKTENFÜHRUNG DER ANTIKE BIS ZUR MACHT DER AKTEN IM 20. JAHRHUNDERT.

Zu Beginn von Akten. Medientechnik und Recht veranschaulicht Cornelia Vismann anhand literarischer Erzählungen verschiedene Aspekte der Aktenführung. Vor dem Gesetz und Bartleby beispielsweise stehen stellvertretend für die Einführung in das Thema des Rechts sowie der Veränderung der Medientechnik. In diesem Zusammenhang erläutert sie die Motivation zur schriftlichen Aufzeichnung von Daten.

Akten im antiken Rom

Den Anfangspunkt ihrer Untersuchung setzt die Autorin in die Antike. Als ersten Wandel der Medientechnik dokumentiert sie den Wechsel von Papyrus zu Pergament, welcher Veränderungen in der Aktenführung nach sich zog. Es scheint, als ob jeder, der in der römischen Verwaltung ein Amt innehatte, Akten anfertigte. Die Unterscheidung zwischen den magistratischen acta, den Befehlen, und den senatorischen acta, den Protokollen, macht die Trennung zwischen Administration und Recht deutlich. Die römische Form der Aufbewahrung der Akten sowie das Recht, jene einsehen zu dürfen, bildeten bedeutende Grundlagen für die Entwicklung der Aktenführung. Den Auftrag von Kaiser Justinian im 6. Jahrhundert zur Anfertigung der Kompilation des römischen Rechts schätzt sie als wichtigen Punkt in der Geschichte der Akten und des Rechts ein.

Neue Technologien beeinflussen das Recht

Urkunden weisen als Rechtszeugnisse relevante Unterschiede zu den Akten auf. Bis zum 19. Jahrhundert waren vor allem Urkunden Gegenstand der Forschung. Die Autorin hebt an dieser Stelle einen wichtigen Wandel in der Medientechnik hervor, nämlich die Benutzung des Papiers anstelle des Pergaments. Weiter beschreibt sie, wie der Buchdruck und die Erstellung von Registern zu einer weiteren bemerkenswerten Veränderung der Aktenentwicklung beitrugen. Die neue Technologie beeinflusste die Art der Informationsübertragung, was sich mit der Massenanfertigung von Rechtsschriften und Formularen auch auf das Recht auswirkte. Die Veränderungen in der Datenspeicherung und Datenverarbeitung zeigen, dass Neuerungen zu einer besseren Übersichtlichkeit und Nachhaltigkeit der Akten verhalfen. Vismanns chronologische Erzählweise unterstreicht dabei die Komplexität der Geschichte der Aktenführung.

Von Altpapier und Icons

Die Geschichte der Aktenführung des 20. Jahrhunderts gehört zu den spannendsten Kapiteln des Buches. aufgrund der stetig steigenden Aktenmenge musste zusätzlich zur Kanzlei und zum Archiv eine dritte Akteninstanz geschaffen werden: jene der Altpapierhändler, die alles, was nicht archivwürdig schien, zu entsorgen hatten. Die Benutzung von Schreibmaschinen ab Ende des 19. Jahrhunderts führte zu einer Umstellung von Kanzleien zu Büros. Mit dem Einsatz des Durchschlagpapiers konnten Kopien angefertigt werden. Dies ermöglichte es, die originale im Umlauf zu behalten und Kopien davon ad acta zu legen. Der Leitz-Ordner ermöglichte erstmals eine vertikal stehende Aufbewahrung der Akten. Im Verlauf der 20. Jahrhunderts wuchs der Druck der Öffentlichkeit Zugang zu Akten zu erhalten zunehmend. So regelte beispielsweise das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das in den 1990er-Jahren in Kraft trat, ein spezifisches Einsichtsrecht, um auf die persönlichen Akten zugreifen zu können. Akten, die eingesehen werden durften, wurden jedoch im Voraus von einer Kontrollinstanz durchgelesen und bear- beitet – im Fachjargon cancelliert. Kurz um die Jahrtausendwende sieht Vismann das Ende des «Zeitalters der Akten». So ist heute jeder dazu in der Lage, Daten selbst auf dem Computer zu verwalten. Daten erscheinen nur noch als digitale Icons, die vermeiden sollten, Akten überhaupt erst entstehen zu lassen.

Ein Buch nicht nur für Aktenliebhaber

Cornelia Vismann führt den Leser durch die Geschichte und Entwicklung des Rechts. Den roten Faden bilden die Akten, die einen neuen Blickwinkel auf die Entwicklung von Rechtsordnung und Rechtsverwaltung werfen, was durchaus ein interessanter und bisher wenig beachteter Aspekt der Ge- schichtswissenschaft ist. Die Autorin, die 2010 im Alter von nur 49 Jahren verstarb, war Rechtshistorikerin und Juristin. Sie setzt grosses Vorwissen voraus, sodass vereinzelt eine parallele Erarbeitung des Inhalts erforderlich ist. Daher ist ihr Buch als Einstiegslektüre ins Thema der Akten recht komplex. Ihr Fachwissen zur Rechtsgeschichte ist deutlich zu erkennen. Das fordert den Leser, denn nicht alle Rechtsbegriffe und Zusammenhänge sind selbsterklärend. Die Autorin knüpft an historische Begebenheiten und Personen an, um die Entwicklung und die Geschichte der Akten zu rekonstruieren. Es gelingt ihr zu vermitteln, dass zwischen der Entwicklung der Aktenführung und der Entwicklung des Rechts- und Verwaltungssystems ein enger Zusammenhang besteht; eine historische Auseinandersetzung mit ersterer ermöglicht dementsprechend neue Erkenntnisse auf die Entwicklung des Rechts- und Verwaltungssystems. Vismann macht somit sichtbar, dass das Format «Akte» eine historische Quelle mit einem sehr grossen Forschungspotential ist. Sie demonstriert, wie aus geschichtswissenschaftlicher Sicht mit Akten umzugehen ist: Jede Akte sollte in ihren rechtsgeschichtli- chen Kontext eingebettet werden.


Literatur

• Vismann, Cornelia: akten. Medientechnik und recht, Frankfurt am Main 2013.